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Einschränkung der Erstattung von Misteltherapien jetzt möglich - Das Bundessozialgericht gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss Recht - DAMiD: Aktuelle rechtliche Situation unverändert
- Die Erstattung von Misteltherapien in der schmerzlindernden Therapie bei Krebs durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird jetzt durch ein höchstinstanzliches Urteil des Bundessozialgerichts fraglich. (Az: B 6 KA 25/10 R) Das Bundessozialgericht stellte sich mit seinem Anfang Mai verkündeten Urteil auf die Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des obersten Gremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesens und entschied, dass der G-BA das Recht hat die Erstattung der Mistelpräparate in der schmerzlindernden (palliativen) Therapie einzuschränken. Über dieses Recht hatte es einen Rechtsstreit zwischen dem G-BA und dem Bundesgesundheitsministerium gegeben, bei dem der G-BA in den niedrigeren Instanzen unterlegen war.
Nicht betroffen ist vom Urteil nach Angaben des Dachverbands Anthroposophische Medizin (DAMiD) die Erstattung der Mistelpräparate in der begleitenden (adjuvanten) Krebstherapie, sie werden grundsätzlich von der GKV bezahlt. Unmittelbare Folgen haben die betroffenen Kranken nach Angaben von DaMiD jedoch zunächst nicht zu befürchten. Erst wenn der G-BA die Arzneimittelrichtlinie ändere und dies im Bundesanzeiger veröffentlicht werde, könne die Erstattung eingeschränkt werden. Ob und wann es dazu komme, sei offen.
Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts endet ein langjähriger Rechtsstreit um die Erstattung der Mistelpräparate, die zu den am meisten verordneten Arzneimitteln bei Krebs gehören.
Quelle: NNA - News Network Anthroposophy
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