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Eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fordert den Bundestag auf, dafür einzutreten, "dass die Europäische Union die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau aussetzt (Anbau-Moratorium), und er [der Bundestag, Red.] möge in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den regionalen Ausschluss gentechnisch veränderter Pflanzen aus der Agrarkultur schaffen." [1]
mm/tdz. - Vor dem Hintergrund, dass die Mehrheit der VerbraucherInnen bei uns in Deutschland den Einsatz genveränderter Planzen zur Lebensmittelerzeugung ablehnt, erscheint diese Online-Petition, deren Mitzeichnung noch bis zum 10.05.2011 möglich ist, als ein geeignetes Instrument, Einfluss auf die Entscheidungen des Deutschen Bundestages im Hinblick auf die Zulassungsverfahren der EU-Kommission nehmen zu können. 50.000 MitzeichnerInnen sind notwendig, damit das Anliegen dieser Eingabe in einer öffentlichen Ausschusssitzung behandelt wird, in der der Initiator dann dieser Petition seine Argumente darlegen kann.
Eingereicht wurde die Petition von Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsmitglied beim BÖLW (Bund für Ökologische Lebenmittelwirtschaft). Inzwischen sind bereits über 25.000 Mitzeichner mit Löwenstein der Meinung, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Acker und die damit erzeugten Lebensmittel nicht auf den Teller gehören. Umfragen zufolge lehnt die Mehrheit aller Deutschen die Agro-Gentechnik ab, wollen stattdessen eine klare Kennzeichnung und wenn auch nicht ausschließlich ökologisch erzeugte Lebenmittel, so doch zumindest keinen Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft.
Löwenstein: "Das Zulassungsverfahren der EU für GV-Pflanzen ist mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken; es berücksichtigt soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen nicht. Wir befürchten, die EU wird in Kürze Gentechnik-Pflanzen neu zulassen, ohne dass die Mängel des Zulassungsverfahrens behoben sind."
Bei den Zulassungsverfahren stütze sich die EU auf Empfehlungen der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), deren Prüfverfahren bereits im Dezember 2008 von den EU-Umweltministern als unzureichend kritisiert worden seien, heißt es im Begründungstext der Petition weiter.
Die EFSA ist nicht unumstritten, nicht erst seit der Gentechnikdebatte steht diese Behörde in der Kritik. Dass Zweifel angebracht sind, dürfte nach einem Bericht [2] des MDR vom November des vergangenen Jahres einigermaßen außer Frage stehen, auch wenn es dabei um ein anderes Thema geht.
Felix Prinz zu Löwenstein merkt in seiner Begründung denn auch an, dass die "oft enge berufliche Nähe der EFSA-Experten zu den großen Gentechnik-Unternehmen" durchaus Zweifel wecke an der Unabhängigkeit der EU-Behörde: die EFSA stütze ihr Urteil "nicht auf selbst in Auftrag gegebene Studien, sondern auf Berichte der antragstellenden Industrie. Diese macht die Untersuchungen aber dem kritischen wissenschaftlichen Diskurs nicht zugänglich. Es ist nicht erkennbar, dass die dringend erforderliche Reform des EFSA-Kontrollsystems in Angriff genommen wird."
In seiner Entscheidung vom Novemver 2010 [3] zum Gentechnikrecht hätte das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich auf "den noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstand der Wissenschaft" hingewiesen und damit dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Beurteilung der langfristigen Folgen des Gentechnikeinsatzes auferlegt, so die Auffassung von zu Löwenstein. Insbesondere die Wahlfreiheit von Landwirten, Verarbeitern und Verbrauchern müsste geschützt werden: "Wenn zunehmend GV-Pflanzen durch die EU zugelassen und angebaut würden, würde die Wahlfreiheit (...) in vielen Regionen Deutschlands praktisch zerstört. Für den Fall, dass erneut gentechnisch veränderte Organismen in Europa zum Anbau zugelassen werden, sollten vorsorglich regionale Anbauverbote zur Sicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik gesetzgeberisch ermöglicht werden. Deutschland hat – durch die EU-Kommission bestätigt – das Recht, zur Sicherung praktischer Wahlfreiheit die Gentechnik aus der Landwirtschaft auszuschließen. Wir meinen, Deutschland sollte davon Gebrauch machen."
Ein Vielzahl von Organisationen, unter ihnen auch die großen Öko-Anbauverbände wie beispielsweise Bioland und Demeter, unterstützen diese Petition. Im Hinblick auf die mangelnde Akzeptanz der VerbraucherInnen gerade beim Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist damit zu rechnen, dass bis zum Ende der der Mitzeichnungsfrist die erforderliche Anzahl der Stimmen zusammenkommen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundetages bietet den BürgerInnen eine Möglichkeit Einfluss auf die Entscheidungen des Bundestages zu nehmen, und auch auch wenn solche Petitionen keine Abstimmungen oder gar Volksentscheide sind, können sie doch helfen, den jeweiligen Entscheidungsträgern in der Regierung und im Deutschen Bundestag die Sichtweise des "Souveräns" zu bestimmten Fragen deutlich zu machen und damit Entscheidungsprozesse auch zu beeinflussen.
Wie es gehen kann, hatte vor einiger Zeit die Grundeinkommenaktivistin Susanne Wiest gezeigt, deren Online-Petition (e-petition) zur Einführung des Grundeinkommens innerhalb kürzester Zeit soviele Stimmen bekam, dass der Bundestagsserver zeitweise nicht in der Lage war, den "Ansturm" zu bewältigen. Seit die Petition öffentlich verhandelt wurde, hat sich die öffentliche Wahrnehmung merklich verändert, kommen die Parteien, auch wenn sie mehrheitlich zu anderen Auffassungen neigen, nicht mehr an diesem Thema vorbei. [4]
[1] https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16941 [2] http://www.mdr.de/nachrichten/7890788.html [3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-108 [4] http://www.welt.de/politik/article3228781/50-000-Stimmen-fuer-Grundeinkommen-fuer-alle.html
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