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Heute: Buchstabensuppe a la Grandt
von Max Michels von den Beatagenten
Aus aktuellem Anlass nehmen wir uns einmal das Rezensionsexemplar des Schwarzbuches Waldorf vor und zwar irgendwo ab Seite 60 ff. Kurioserweise ist diese Abteilung des Buches wohl auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung. Da zitiert der Autor Michael Grandt den Autor Erich Gabert und merkt an: "Für den Autor gibt es auch den »Schlag aus guten pädagogischen Gründen und in einem Beispiel illustriert er die körperliche Züchtigung: 'Eine sehr ruhige, besonnene, ältere Lehrerin an einer Waldorfschule, allen groben Eingriffen gründlich abgeneigt, erzählte einmal, wie sie eine völlig verwilderte Klasse von 9-10-Jährigen zu übernehmen hatte. Später hing diese Klasse mit der größten Liebe an ihr und ließ sich mit jedem leichten Wink gut lenken. »Aber im Anfang war es fürchterlich; ich habe um mich geschlagen wie seit meinen Kindertagen nicht mehr.« Es kann also durchaus Notwendigkeiten geben für körperliche Strafen, und auch gute Resultate, die daraus entspringen.' "
Nun beginnt Herr Grandt die investigative Suppe köcheln zu lassen und er fährt fort: "»Notwendigkeiten« also, bei denen man Kindern mit körperlicher Gewalt Respekt beibringen muss, das zumindest suggeriert der Autor in unverantwortlicher Weise in seinem Buch, (..) das der Verlag sogar als eine der »unverzichtbaren Grundlagen für die Waldorfpädagogik« anpreist. Schläge oder andere körperliche Strafen sind kein Instrument in der Pädagogik, die freie Individuen erziehen will, sondern produzieren unkritische, willige Untertanen. Aus Wildheit wird Angepasstheit, aus vermeintlicher Freiheit Unfreiheit. Kann Gabert mit seinem Buch, das immerhin als Band 1 der Schriften der Pädagogischen Forschungsstelle beim Bund der Freien Waldorfschulen erschienen ist, eventuell schlagenden Lehrkräften eine theoretische Grundlage und eine Rechtfertigung geben? "
Er kann es natürlich nicht, Herr Grandt, denn wenn wir nur noch ein kleines bisschen weiterlesen, können wir, im Zusammenhang mit den vorangegangenen Sätzen, bei Gabert das Folgende lesen: "Wen, wenn er ein Kind geschlagen hat nicht die brennende Scham ergreift, der sollte die Hände lassen vom Erzieherberuf. Ihm fehlt da ein wichtigstes, Unerlässliches. (..)"
Aber Herr Gabert, wie denn das? Plötzlich so ein anthroposophisches Weichei? Das passt aber nicht in unser Buch über die bösen Waldis, die Kinder schlagen gut finden. Nun, im folgenden führt Gabert ganz dezidiert aus, welches Bild man bekommen kann von Kindern die viel geschlagen wurden und er meint, dass die Auffälligkeiten, die an verprügelten Kindern augenfällig seien, "im kleinen Maßstab und meist ganz unbemerkt doch tatsächlich überall dort ebenfalls auftreten, wo Kinder überhaupt wenn auch durchaus "maßvoll" usw. usw. geschlagen werden."
Sollte sich Herr Gabert eventuell Gedanken gemacht haben über die Konsequenzen von Prügelstrafen? Denn das klingt doch irgendwie anders, als dass, was Grandt herausmikroskopiert hat, aber wer macht sich schon die Mühe, Zitate noch mal nachzulesen. Man könnte sich doch sagen, lese ich lieber gleich das Original. Was in diesem Fall vielleicht doch besser gewesen wäre, denn Gabert kommt zu dem Schluss, wenn der Erzieher "nach der letzten Konsequenz des Prügelns geforscht hat, dann wird er sich durch den Augenblickserfolg (sic!) einer Ohrfeige nicht mehr täuschen lassen über den verborgenen, aber tiefen und lang andauernden Schaden, den er damit anrichtet."
Jeder Schlag, so Gabert weiter, "den er trotzdem noch in der Erregung etwa noch austeilt (..) wird ihn je länger je mehr in seinem Gewissen brennen." Und noch deutlicher wird Gabert dann, wenn er sagt, das der Erzieher "auf den Schlag zurückschauend", sich eingestehen muss, dass er pädagogisch versagt hat, "als er zu diesem kümmerlichsten, primitivsten aller erzieherischen Mittel griff."
Nun ist Herr Gabert schon eine Weile - er starb im Oktober 1968 - nicht mehr unter uns Lebenden, und wahrscheinlich käme er heute zu noch anderen Erkenntnissen, aber wer solche bedenkenswerte Sätze schreibt, den sollte man doch nicht in dieser Weise verhunzen. Auch wenn er von den Notwendigkeiten körperlicher Strafen schreibt, die tatsächlich - und hier ist dem Autor Grandt ausnahmsweise einmal uneingeschränkt Recht zu geben - in keinem Falle mehr eine Berechtigung haben und auch noch nie eine hatten. Aber es will mir scheinen, als sei es Hern Grandt darum nicht gegangen. Eingedampfte Zitate sind eben das Salz in der Buchstaben-Suppe der "Enthüllungs-Journalisten". Wobei ich mich hier gleich im Vorhinein bei echten "investigativen" Journalisten für diesen Satz entschuldige.
Soweit unser heutiger kleiner Blick in das Zitatenkochstudio. Auf Wiedersehen bis zum nächsten Mal.
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Nachtrag: Ein Leser hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Gabert NICHT von den Notwendigkeiten des Schlagens von Kindern spricht. Da es sich um eine nicht unwichtige Bemerkung handelt, füge ich die Bemerkungen des Lesers als Nachtrag an:
"Bezeichnenderweise hat Herr Grandt noch nicht einmal in diesem Punkt Recht. Denn Gabert spricht nicht von den Notwendigkeiten des Schlagens von Kindern. Die entsprechende Stelle findet sich auf Seite 65 der Erstauflage von 1951. Hier zitiert Gabert eine Waldorflehrerin, die glaubte, sich nur mit Schlägen gegenüber ihrer Klasse durchsetzen zu können. An das wörtliche Zitat schließt er nach einem Gedankenstrich an: "Es kann also durchaus Notwendigkeiten geben für körperliche Strafen, und auch gute Resultate, die daraus entspringen."
Hier endet Grandts Gabert-Zitat. Aber im Original geht es weiter: "Das alles überlegt und sagt sich der Erzieher, und doch - jenes fatale Gefühl will nicht weichen. (Und mit Recht. Denn wen, wenn er ein Kind geschlagen hat, nicht die brennende Scham ergreift, der sollte die Hände lassen vom Erzieherberuf. Ihm fehlt da ein Wichtigstes, Unerläßliches.)"
Es ist kompliziert, aber soooo kompliziert auch wieder nicht: Gabert arbeitet mit dem Kunstgriff, einen Lehrer sprechen zu lassen, der ein Kind geschlagen hat und nun Überlegungen darüber anstellt ("das alles ...sagt sich der Erzieher..."). Es ist also nicht Gabert, der von der Notwendigkeit der Prügelstrafe ausgeht (das würde auch alle Positionen in Frage stellen, die Sie zu Recht bei Gabert hervorgehoben haben), sondern der fiktive (wohl durchschnittliche, im Jahr 1951 zeitgenössische) Lehrer. Gabert mischt sich als Autor an dieser Stelle lediglich indirekt ein, in dem er in Klammern kommentiert, was der Lehrer empfindet: "(Und mit Recht...)". Gabert grenzt sich also auch an dieser Stelle einmal mehr von der Prügelpädagogik ab. Diese Feststellung wäre aber kaum enthüllungskompatibel..."
Der Leser hat Recht.
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