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Imker klagen gegen MON 810


© www.bee-good.de

Nach Auffassung von Fachleuten ist die Koexistenz gentechnisch-veränderter und -unveränderter Pflanzen nach dem derzeitigen Wissenstand unmöglich und bedroht ökologisch wirtschaftende Landwirte existentiell. Insbesondere Imker sind davon betroffen, da Honig immer einen bestimmten Anteil von Pollen, u.a. gegebenenfalls auch Maispollen, enthält. Dies wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt, die "selbst bei kleinen Flächen des Probeanbaus mit MON 810 Maispollen im Honig nachgewiesen haben." Das schreibt Demeter-Geschäftsführer Stephan Illi in einem Brief, mit dem er zur Unterstützung für ein Gerichtsverfahren gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810, aufruft.

Den Planungen, auch in diesem Jahr wieder gentechnisch veränderten Futtermittelmais (MON 810) der Firma Mosanto anzubauen, will der Verein Mellifera e.V. juristisch entgegen treten. Der Demeter Imker Thomas Radetzki und sein Verein sucht für dieses Vorhaben Mitstreiter und Geld. Demeter will als Mitkläger in dem Verfahren auftreten und sich damit für die Belange aller Bio-dynamischen Landwirte, Verarbeiter und Konsumenten einsetzen.

In seinem Brief an potentielle Unterstützer weist Stephan Illi darauf hin, dass MON 810 zum Zweck der Futtermittelherstellung angebaut wird, jedoch keine Zulassung als Lebensmittel besitzt. Ein Rechtsgutachten der renommierten Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., das im Mai 2006 vorgelegt wurde, belegt: "Die in Deutschland verwendeten Sorten verfügen nicht über die erforderliche gentechnik-rechtliche Genehmigung."

Der Vertrieb und der Anbau von MON 810 Saatgut ist ungeachtet der vom Bundessortenamt erteilten Sortenzulassung nicht erlaubt. Denn Umwelt- und Gesundheitsrisiken von GVO (gentechnisch veränderten Organismen) werden in einem besonderen, von der Sortenprüfung unabhängigen gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Gentechnisch veränderte Organismen, die prinzipiell zur Lebensmittelherstellung verwendet werden können, dürfen nur nach einer umfassenden Lebensmittelsicherheitsprüfung zugelassen werden. Diese Prüfung hat bei MON 810 nicht stattgefunden. Die Einbeziehung der gesamten Lebensmittelkette (Grundsatz: vom Acker bis zum Teller) ist allerdings nach dem europäischen Zulassungsrecht erforderlich.

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