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Seit dem 25.September läuft eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Kampagne gegen den von der Koalition geplanten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von privaten E-Mail- und Mobiltelefon-Verbindungen. Der Arbeitskreis warnt vor einer verheerenden Wirkung auf die Meinungsfreiheit, sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden: "Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten", so schreibt Bettina Winsemann vom Arbeitskreis, "all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen." Der Bundestag hatte im Februar 2006 einen Beschluss gefasst, wonach die Strafverfolgung verbessert werden soll, indem über einen Zeitraum von sechs Monaten die Verbindungsdaten von Telefon, Mobiltelefon oder E-Mail, und bei den Handy-Telefonaten und SMS-Nachrichten auch der jeweilige Standort des Benutzers gespeichert werden sollen. Zugriff auf diese Daten hätten vor allem Polizei und Staatsanwaltschaften, aber auch die Geheimdienste und ausländische Staaten, kritisiert Bettina Winsemann. Die Kampagne hat zum Ziel, die Regierungskoalition zur Aussetzung des Gesetzesvorhabens zu bewegen. Auf einem speziellen Internetportal gibt es die Möglichkeit, seinen persönlichen Protest gegen diese Maßnahmen zu dokumentieren und E-mails an alle Abgeordneten der Koalition zu versenden. Gleichzeitig werden diese E-Mails als "offene Briefe" auf der Internetseite veröffentlicht. 47% der BundesbürgerInnen lehnen einer Umfrage zufolge die Vorratsdatenspeicherung ab. Von der Opposition im Bundestag wird gefordert, eine beim Europäischen Gerichtshof vorliegende Nichtigkeitsklage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. Diese Richtlinie wird von der Bundesregierung mitgetragen. Nach Aussagen des Arbeitskreises halte Experten es für wahrscheinlich, das diese EU-Richtlinie wegen fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt wird. Auch einzelne Politiker der CDU und der SPD hätten sich bereits für ein Moratorium ausgesprochen, bemerken die Initiatoren der Kampagne. Zur Zeit ist Telekommunikationsanbietern lediglich die Speicherung der zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten erlaubt.
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 21.2.06 hier >> Internetseite der Arbeitskreises hier >>
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