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Die Jenaer Thesen zur Bezahlung von Elternschaft Fröbel-Tagung „Kann Liebe Arbeit sein? Kontroversen um bezahlte Elternschaft" – in der Fachhochschule Jena am 14. Januar 2010
Soll Familienarbeit bezahlt werden und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe? Erscheint eine Lohnersatzleistung wie das Bundeselterngeld, eine eher symbolische Leistung wie das Thüringer Erziehungsgeld oder ein Erziehungsgehalt auf Normallohnniveau ratsam? Wie wirken sich bezahlte Elternzeiten auf das Erziehungsgeschehen, die Bildungschancen der Kinder und die Entwicklung von Familienstrukturen, des Geschlechterverhältnisses und des Arbeitsmarktes aus?
Die „Jenaer Thesen zur Bezahlung von Elternschaft" nehmen zu diesen Fragen Stellung. Sie wurden auf der Wissenschaftlichen Fröbel-Tagung 2010 vorgestellt. Ein Forscherteam der FH Jena und der FSU Jena evaluierte die „Thüringer Familienoffensive" der Thüringer Landesregierung. Der Entwurf der Thesen wurde von Anja Müller und Prof. Dr. Michael Opielka von der FH Jena vorgelegt. Ein zentrales Element dieses familien- und bildungspolitischen Reformprogramms war die Einführung eines einkommensunabhängigen „Thüringer Erziehungsgeldes" in Höhe von monatlich 150 Euro im dritten Lebensjahr des Kindes. Eine vergleichbare Leistung für Kinder von ein bis drei Jahren wurde auf bundespolitischer Ebene als „Betreuungsgeld" beschlossen (ab 2013, SGB VIII § 16 Abs. 4). In der politischen und wissenschaftlichen Diskussion sind diese Maßnahmen auch international äußerst umstritten. Ziel der ersten Fröbel-Tagung in Jena war es, diese Diskussion aufzunehmen und sie interdisziplinär und politikorientiert zu führen.
Jenaer Thesen zur Bezahlung von Elternschaft
1.) Der Staat weist bestimmte soziale Aufgaben explizit der Familie zu, nach Artikel 6 (2) des Grundgesetzes vor allem die Sorge-Arbeit (Care-Work) für Kinder. Wenn er die Familie dafür unterstützt, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen, und es dabei darum geht, dass der Staat eine Aufgabe, die ohnehin meist in der Familie erbracht wird, anerkennt und fördert, kann man darin auch einen ersten wichtigen Schritt zur öffentlichen Anerkennung und damit staatlichen Regulierung dieses Bereichs sehen. Transferleistungen für Elternarbeit bilden damit keinen konservativen Rückschritt, sondern gehören zu den zentralen Modernisierungsleistungen der Sozialpolitik. Langfristige soziale Sicherheit für Eltern ist die Grundlage verantwortlicher Elternschaft und trägt dazu bei, dass Entscheidungen für Kinder getroffen werden.
2.) Als geschlechterpolitischer Einwand gegen die Bezahlung von Elternschaft wird vorgetragen, diese wirke als „Herdprämie" und fördere den Rückzug vom bzw. fehlenden Einzug auf den Arbeitsmarkt. Damit würde ein Handlungsanreiz für Frauen gesetzt, der ihnen langfristig zum biographischen Nachteil gereicht. Bezahlte Elternzeiten führen im internationalen Vergleich jedoch nachweislich eher zu höherer Arbeitsmarktteilhabe im Anschluss an die Elternzeiten. Ihre Einführung ist in der Regel Bestandteil einer umfassenden Familienpolitik, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielt.
3.) Problematisch ist bisher, dass bezahlte Elternzeiten nur geringe Anreize für egalitäre geschlechtliche Arbeitsteilung setzen. Zudem dürften Arbeitgeber längere Erwerbsunterbrechungen von Müttern einkalkulieren und sie daher karrierestrategisch benachteiligen. Solange Familienarbeit vorwiegend als Arbeit der Frauen gilt, ist eine Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu erwarten. Die Anerkennung von Familienarbeit als gesellschaftliche Arbeit ist die Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter. Nur wenn auch Männer in relevantem Umfang die Nachteile von Elternschaft auf dem Arbeitsmarkt erfahren und sich in der Folge politisch artikulieren ist zu erwarten, dass beide Geschlechter an deren Überwindung zusammenwirken. Dies erfordert geschlechterpolitisch sensible Strategien, wie die explizite Förderung von Elternzeiten bei Vätern, gleichstellungsorientierte Bildung und familienfreundliche Flexibilisierung. Geschlechtergleichheit und Familienfreundlichkeit stehen im Zentrum einer guten Gesellschaft.
4.) Als bildungspolitischer Einwand gegen die Bezahlung von Elternschaft wird zunehmend behauptet, dass Kinder von bildungsfernen Eltern ungenügende kognitive Anregungen erhalten. Fraglich ist, ob die optimale Strategie in einer präventiven, vielleicht sogar verpflichtenden externen Kindertagesbetreuung besteht, ob nicht Angebote der Elternbildung und Elternmotivation nachhaltiger wirken oder wie beide Instrumente neu kombiniert werden. Häufig gilt Kita-Betreuung auch für die affektive, sozialkompetente Entwicklung der Kinder als vorteilhafter gegenüber der ausschließlichen Familienbetreuung. Dies ist für Kinder unter drei Jahren jedoch nicht belegt. Wie internationale Langzeitstudien und die Ergebnisse der Bindungsforschung zeigen, stehen in dieser Lebensphase Erfahrungen sicherer Bindung im Zentrum der Entwicklungsaufgaben des Kindes. In der Abwägung zwischen emotionaler Bindung und kognitiver Anregung bietet die familiäre Erziehung bei Kindern unter drei Jahren, in jedem Fall jedoch bei Kindern unter zwei Jahren erhebliche Vorteile. Entscheidend ist, dass differenzierte Kombinationen von Familien- und Kita-Erziehung aus Sicht von Familien und Kindern möglich sind (Kitas zu Familienzentren bzw. Eltern-Kind-Zentren). Je früher familienexterne Bildungsangebote einsetzen, umso wichtiger ist gute Kooperation von Eltern und Kitas im Hinblick auf Bindungssicherheit.
5.) Als ökonomischer Einwand gegen die Bezahlung von Elternschaft wird genannt, dass damit sowohl in den Familien wie in der Gesellschaft eine falsche Priorität auf Geld gesetzt werde. Forschungen zeigen, dass Eltern auch in einkommensschwächeren Schichten in der Regel durchschnittliche Konsumenten sind und sich in hohem Maß für das Wohl ihrer Kinder einsetzen. Die Forderung an die Politik sie solle eher Sachleistungen bzw. Betreuungsgutscheine planen ignoriert, dass Eltern kleiner Kinder generell über ein unterdurchschnittliches Einkommen verglichen mit anderen Haushaltstypen verfügen. Die vergleichende Sozialpolitikforschung zeigt: Länder mit hohen Ausgaben für Elternzeiten geben in der Regel auch mehr für Kita-Betreuung aus.
6.) Sowohl das „Thüringer Erziehungsgeld" wie das geplante „Betreuungsgeld" auf Bundesebene werden mit dem Argument der „Wahlfreiheit" begründet. Beide Instrumente sehen nur die Auszahlung von etwa einem Drittel der öffentlichen Kosten der Kita-Betreuung vor, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird. Die Kommunen tragen den Großteil der Kita-Kosten und diese werden nicht an die Eltern ausgezahlt, obwohl die Länder Pflichtleistungen der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs garantieren müssen. In dieser Logik müsste das „Thüringer Erziehungsgeld" bzw. „Betreuungsgeld" nicht 150 Euro sondern etwa 420-450 Euro im Monat betragen. Der Mehraufwand für die öffentliche Betreuung wird heute zwar mit der Produktion des öffentlichen Gutes „Bildung" begründet, indem das SGB VIII nur einen Anspruch auf öffentliche Betreuung garantiert. Sofern die Ausweitung der öffentlichen Kita-Betreuung primär arbeitsmarktpolitische Gründe hat, würde „Wahlfreiheit" bedeuten, dass sich Familien aus familieninternen Motiven gegen eine Vollintegration der Mütter bzw. Väter in den Arbeitsmarkt entscheiden können. Eine Konsequenz wäre die Verknüpfung von „Thüringer Erziehungsgeld" bzw. „Betreuungsgeld" und Kita-Besuch zu streichen, wie dies in Thüringen vor 2006 der Fall war. Damit wäre auch dem Einwand begegnet, das „Thüringer Erziehungsgeld" bzw. „Betreuungsgeld" setze einen Anreiz, die Kinder aus ökonomischen Gründen nicht in eine Kita zu geben.
7.) Bezahlte Elternschaft und öffentliche Kita-Betreuung dürfen nicht als Gegensatz konstruiert werden, weil sie kein Gegensatz sind: Eltern brauchen Geld und suchen eine optimale Bildung ihrer Kinder. Öffentliche Kita-Betreuung richtet sich vor allem an Kinder und deren individuelle Entwicklung. Für Kinder unter drei Jahren ist sie äußerst personalintensiv und damit teuer. Ihr Ausbau darf nicht auf Kosten der pädagogischen Qualität der Einrichtungen gehen. Eine Kopplung von Bezahlung von Elternschaft und dem Besuch einer Kita vermischt zwei Ansprüche, die unabhängig voneinander berechtigt sind und abgewogen werden müssen.
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Kann Liebe Arbeit sein?
Kontroversen um bezahlte Elternschaft