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Freispruch für Yunus und Rigo

Ermittlungspannen zuhauf und "kein Wort der Anteilnahme"

mm/tdz. 28.01.2010 - Die beiden Waldorfschüler Yunus K. und Rigo B. sind heute vom Berliner Landgericht vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Damit geht ein Prozess zu Ende, der von peinlichen Fehlern und Ermittlungspannen begleitet war. Zwei Polizeibeamte hatten bezeugt, dass die beiden Schüler bei der 1. Mai-Demo 2009 in Kreuzberg einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geworfen haben sollen. Statt der Polizisten aber war eine Frau getroffen worden, die dabei Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitten hatte.

Obwohl im Prozess, der sich über 5 Monate hinzog, für Beobachter schon ziemlich früh klar wurde, dass seitens der Ermittlungsbehörden Fehler gemacht wurden, die gegen Ende des Prozesses dann auch eingeräumt wurden, hatte der Staatsanwalt für Rigo für 3 Jahre und 9 Monate und für Yunus 4 Jahre und 9 Monate Haft beantragt. Für die Staatsanwaltschaft seien keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten erweckt worden. Auch die sofortige Einsetzung des Haftbefehls für Yunus wurde gefordert, da von Fluchtgefahr ausgegangen werden müsse.

Die zuständige Richterin allerdings kam heute zu dem Schluss, so lässt es sich heute in der Taz-Online nachlesen, "es habe sich 'nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren.' Es sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Angeklagten unablässig von den Polizisten beobachtet wurden, begründete Richterin Müller ihren Freispruch. Damit könne auch eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden."

Die Verteidiger, so die Taz, hätten den Prozess scharf kritisiert: "Einseitig und schlampig sei gegen ihre Mandanten ermittelt, eine Verurteilung von vorneherein angestrebt worden, so Verteidigerin Christina Clemm. 'Hier sollte ein politisch gewolltes Zeichen gegen linke Gewalt gesetzt werden.' "

Vor Weihnachten waren die beiden Schüler freigelassen worden, weil nach Auffassung der Richterin kein dringender Tatverdacht mehr bestanden hätte und eventuell auch eine Verwechslung vorliegen könne (TdZ berichtete). Bereits zu diesem Zeitpunkt hatten Prozessbeobachter eine Wende in dem Verfahren nicht mehr ausgeschlossen. Der Staatsanwalt hatte allerdings bis zum Schluss auf seiner Sicht bestanden, dass die Schüler die Tat ausgeführt hätten.

Der Prozess war am 1. September 2009 eröffnet worden und von den Berliner Medien, aber auch bundesweit, mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme verfolgt worden. Mit dem Freispruch geht für die Schüler jetzt eine lange Zeit quälender Ungewissheit zu Ende.

Für die "Prozessbeobachter", die auf der Internetseite [Link unten] den gesamten Verlauf des Prozesses von Beginn an sehr genau dokumentiert haben, bleiben dennoch Fragen. Sie sind bei aller Freude über den Ausgang des Prozesses nicht einverstanden mit der Urteilsbegründung, wie sie von der Richterin gegeben wurde. Sie hätte die überlange U-Haft damit begründet, "dass es nichts Besonderes sei, manchmal sei eben nur ein einziger Zeuge ausreichend, wie in Sexualstrafverfahren zum Beispiel." Die vielen, "sehr präzisen" Aussagen von Entlastungszeugen würden damit "unter den Tisch gekehrt". Die Richterin hätte beklagt, dass die Würde des Gerichts angegriffen worden sei, und zwar durch die Kommentare der Öffentlichkeit und der Verteidigung. Die "Prozessbeobachter" kritisieren, dass sie weder ein "Wort der Anteilnahme mit den Jugendlichen" gefunden hätte und auch nicht erwähnt hätte, "dass die Würde der Angeklagten durch die ungeheuerliche und substanzlose Unterstellung der Anklage angegriffen wurde."

Die Fragen nach dem Selbstverständnis der Strafverfolgungsbehörden werden die Beteiligten also noch eine ganze Weile beschäftigen. Die "Prozessbeobachter" fordern "einen Ermittlungsausschuss, der die Vorgänge untersucht, Dienstpläne und Verantwortlichkeiten klärt und zweifelsfrei feststellt. Wir fordern eine Untersuchung aller Umstände, die zu diesem langwierigen Verfahren beigetragen haben und wir fordern eine öffentliche Entschuldigung der Anklage gegenüber den Jugendlichen".

Ist tatsächlich versucht worden, hier ein Exempel zu statuieren, wie es immer wieder in den unterschiedlichsten Kommentaren zum Ausdruck gekommen war? Der Blick auf den Kalender zeigt jedenfalls, dass der der nächste 1. Mai nicht allzuweit weg ist.

Webseite yunus-rigo-prozess 
Bericht in der Taz

 

2 Kommentare

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#1 admin schrieb am 28.01.2010 20:29 antworten

Freispruch für Yunus und Rigo

#2 barbara2 schrieb am 28.01.2010 23:09 antworten

dank deines kommentars weiss ich jetzt endlich, worum es sich drehte, ich dachte nach rsl schon an den nobelyunus und war völlig platt. an die 2 ws geschichte erinnerte ich mich erst jetzt wieder.

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