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Der Grundeinkommensaktivist Ralph Boes schreibt an die Repräsentanten des Staates: "Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen."
mm/tdz. - "Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Wohl kaum jemand wird diesen Satz nicht kennen. Nach einer Zeit der Gräuel und Untaten, die "im Namen des Deutschen Volkes" begangen wurden, wurde und ist dieser Satz das zentrale Element des Grundgesetzes der BRD. Ein Satz, der vor dem Hintergrund der an Menschen begangenen Verbrechen wohl auch aus gutem Grunde an erster Stelle in diesem Grundgesetz steht. Steht aber dieser Satz immer noch im Mittelpunkt staatlichen Handelns?
Ralph Boes, Berliner Philosoph, Grundeinkommensaktivist und "Mit-Erfinder" der "Bundesagentur für Grundeinkommen", hat Zweifel. Er sieht allein schon durch Hartz IV eine Fülle von Grundgesetzen außer Kraft gesetzt. Für Boes ist es ein Unding, dass, "nachdem das Modell der aktivierenden Selbsthilfe auf allen Ebenen gescheitert ist, der Großteil aller Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Hartz IV heute nur noch den Sinn hat, die Betroffenen zu kontrollieren! (...) Versorgt mit einem weitestgehend unzureichenden Einkommen, aber doch gesund und arbeitsfähig, besteht die Gefahr, dass sie 'schwarz' arbeiten gehen. Damit der verbleibende Teil der Erwerbstätigen dadurch nicht ebenfalls in die Arbeitslosigkeit gerissen und das Staatseinkommen abgegraben wird, müssen die Menschen künstlich beschäftigt werden. Und nicht nur künstlich, sondern auch sinnlos, denn es darf die ihnen verordnete Arbeit den übrig gebliebenen Arbeitsmarkt nicht unterlaufen."
"Menschen mit Arbeit zu beschäftigen, die sinnlos ist," sagt Boes, "setzt die Menschenwürde außer Kraft - und sie zu bedrohen mit Hunger und mit Obdachlosigkeit, wenn sie dem Zwang zum Unsinn nicht Folge leisten, erst recht."
Vor dem Hintergrund solcher Darstellung zeigt er in seinem "Brandbrief" auf, dass sieben von neun der grundlegenden Menschenrechtsartikel des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wurden, um das Hartz IV System zu etablieren. Das deckt sich nach seiner Auffassung mit dem neuesten UN-Bericht zur sozialen Lage in Deutschland, der von den Politikern dringend fordert, "die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms mit einzubeziehen". [1]
Wer Boes einmal erlebt hat, sei es im Gespräch oder bei einem seiner Vorträge, hat einen Menschen kennengelernt, der es ernst meint, mit dem was er sagt. Und er spricht nicht ins Blaue: Denn er richtet seinen "Brandbrief" an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, die Arbeitsministerin, aber auch an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit und an den Geschäftsführer des für ihn zuständigen Jobcenters in Berlin Mitte, wohl wissend, dass gerade letzteres zu unumgänglichen Konsequenzen führen kann.
Mit den Worten: "jetzt sind Sie gefordert", kündigt Boes ihnen an, das - nach seiner Auffassung in allen Punkten menschenrechtswidrige - Sanktionssystem von Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen. Hierzu hat begonnen, sowohl die dazu notwendige Argumentation zu liefern als auch zugleich den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen. Er schreibt: "Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen."
Boes stellt klar, dass es für ihn auch um eine neuartige Definition des Arbeitsbegriffes geht: "Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt - unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht - und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!"
Mit seiner Willenserklärung stellt Ralph Boes sich selbst in die Schusslinie aller Sanktionsverfügungen von Hartz IV. Bleibt also dem Sozialsystem nichts anderes übrig, als ihn mit Härte zu sanktionieren? Gerade aber darum geht es ihm: "Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann", und er kündigt an, dass, wenn er Sanktionen erhalte, gerade dadurch "im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet" sei.
Die Überlegung des Grundeinkommensaktivisten, staatliche Konsequenzen für sein Tun zu erlangen, ist einfach, aber auch frappierend und zeigt, wie man selbst dann noch vorgehen kann, wenn man dem politischen System nicht mehr vertraut. Aber Boes hält es durchaus für möglich, dass es im Hartz IV-System noch verborgene Möglichkeiten geben könnte, den Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht zu umgehen, zum Beispiel durch die Weigerung, ihn zu sanktionieren. Für diesen Fall hat er vorgesorgt: "Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!"
Damit stellt er für die Politik eine Zwickmühle auf und man darf auf die weitere Entwicklung der Geschichte gespannt sein. Um die Öffentlichkeit für sein Anliegen zu interessieren, hat Ralph Boes eine Webseite eingerichtet, auf der auch der "Brandbrief" in Gänze nachzulesen ist. Mehr als 1000 Menschen haben dort bereits eine Unterschrift zu seiner Unterstützung geleistet.
http://grundrechte-brandbrief.de [1] http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA-uno-bericht.htm
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