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Haftbefehl aufgehoben

Berlin: Inhaftierte Waldorfschüler nach sieben Monaten frei

BERLIN (NNA). Große Erleichterung in der Berliner Waldorfschulbewegung: Die beiden Waldorfschüler Rigo B. (17) und Yunus K. (20) sind nach sieben Monaten Untersuchungshaft jetzt freigelassen worden. In seiner letzten Sitzung hob das Kriminalgericht Moabit den Haftbefehl gegen die beiden auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht. Die Anklage wirft ihnen vor, nach der Demonstration am 1.Mai in Berlin einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geworfen zu haben. Die Schüler bestreiten die Tat vehement, ihre Anwälte gehen von einer Verwechslung aus. Dies hielt auch das Gericht jetzt für möglich.

Zu der Verhandlung waren Presseberichten zufolge rund 200 Personen erschienen, nicht alle fanden Platz im Gerichtssaal. Eltern, Lehrer und Mitschüler der beiden Berliner Waldorfschulen Mitte und Zehlendorf hatten zuvor unter dem Motto „Freiheit für Rigo und Yunus" eine Solidaritätsveranstaltung organisiert, die von ähnlich vielen Menschen besucht worden war.

Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die beiden lautete auf versuchten Mord, fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Brandsatz verfehlte die Polizisten und traf eine Passantin, die schwere Brandverletzungen erlitt. Presseberichten zufolge war es die schwerste Anklage, die bisher in Berlin nach einer 1.Mai-Demonstration erhoben worden ist. Bei einer Verurteilung würden Yunus K. im Höchstfall lebenslange Haft und Rigo B. zehn Jahre nach dem Jugendstrafrecht drohen.

Die Berliner Medien hatten den Prozess, der am 1.September eröffnet worden war, mit viel Aufmerksamkeit verfolgt. Auch Polit-Prominenz wie der Abgeordnete der Grünen im Bundestag, Christian Ströbele oder die Berliner SPD-Abgeordnete und frühere TV-Moderatorin Bilkay Öney waren im Gerichtssaal anzutreffen. Selten hätten sich in einem Prozess „so viel Brisanz, soviel Emotionen" verdichtet, schrieb die Berliner online-Ausgabe der taz. Zweifel an der Schuld der beiden ließen sich „auch nach 15 Prozesstagen nicht kleinreden", hieß es weiter. Auch in den Solidaritätserklärungen der Mitschüler war von einer „mehr als fragwürdigen Beweislage" gesprochen worden. Die ganze Anklage hatte auf den Aussagen von zwei Polizisten aufgebaut, objektive Beweismittel lagen den Presseberichten zufolge nicht vor. Zeugen, die andere Tatverdächtige beschrieben hatten, waren als nicht glaubwürdig eingestuft worden. Nun konzidierte auch das Gericht, die Polizisten könnten sich geirrt haben.

Die 1.Mai-Demonstration in Berlin in diesem Jahr war laut Berliner taz „so gewalttätig wie lange nicht mehr". Die Polizei habe 289 Festnahmen und 479 verletzte Polizisten verzeichnet. In 140 Fällen sei Anklage erhoben worden, bisher kam es zu 12 Urteilen mit Haftstrafen, elfmal seien Bewährungsstrafen und 38mal sonstige Strafbefehle ergangen. Staatsanwalt Ralph Knispel wies nach dem Bericht der taz den Vorwurf zurück, die Behörden beugten sich mit ihrem Vorgehen den Forderungen der Berliner Bourlevardpresse nach Abschreckung. Die Staatsanwaltschaft erklärte jetzt, sie akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, gehe aber nach wie vor von dringendem Tatverdacht aus. Die Beweisaufnahme wird im Januar fortgesetzt.

Auch Berliner Kirchengemeinden hatten eine Freilassung der Schüler wenigstens über Weihnachten gefordert. Die beiden Waldorfschüler haben trotz U-Haft mit Unterstützung ihrer Lehrer ihre Schulabschlüsse gemacht.

www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/ein-cocktail-der-viele-fragen-aufwirft
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/149859/149860.php

 

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